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Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C

 

der Ackerl Handels GmbH

Stand 2025  

 

 

1.            Geltungsbereich und Gegenstand

 

1.1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche Vereinbarungen und Verträge zwischen der Ackerl Handels GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) und deren Privatkunden (Verbraucher im Folgenden Auftraggeber genannt) und zwar in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung. Die Entgeltlichkeit ist keine Voraussetzung für die Geltung der AGB.

 

1.2.      Die AGB gelten für folgende Bereiche: Handel mit Agrarprodukten, Dienstleistungen zur Feldbewirtschaftung unter Einsatz von Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Baustoffhandel mit vorheriger Beratung sowie die Ausstattung von Veranstaltungen (Festdepot Ackerl) inklusive Vermietung und Anlieferung von Inventar sowie der Verkauf diverser Getränke.

 

1.3.      Mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden erlangen erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers Rechtswirksamkeit. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

 

 

2.           Vertragsabschluss

 

2.1.      Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Angaben in Katalogen, Prospekten, auf der Website www.ackerl-markt.at, www.festdepot.at und www.wildzaun-ackerl.at oder in anderen Veröffentlichungen sind nur dann verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Solche Angaben gelten ansonsten als unverbindliche Informationen und als Einladung an den Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots. Die Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen richtet sich nach den Kapazitäten des Auftragnehmers.

 

2.2.      Ein Vertrag kommt durch die vorherige schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder spätestens durch die Leistungserbringung zustande. Ein Vertrag entsteht auch, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers unverändert schriftlich annimmt oder die unterzeichnete Auftragsvorlage an den Auftragnehmer retourniert.

 

2.3.      Maßgeblich für den Vertragsinhalt und Leistungsumfang ist der Inhalt der Auftragsbestätigung.

 

2.4.      Über die Website www.ackerl-markt.at, www.festdepot.at oder
www.wildzaun-ackerl.at
gestellte Anfragen zu Leistungen und/oder (Miet-)Waren sowie die Nutzung der Bestellfunktion über den Webshop stellen lediglich unverbindliche Anfragen zur Verfügbarkeit und eine Aufforderung an den Auftragnehmer dar, ein Angebot zu erstellen. Ein Vertrag kommt erst gemäß Punkt 2.2 zustande.

 

2.5.      Für die Bearbeitung von Anfragen ist die Angabe des Namens samt Anschrift, einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Auftraggebers zwingend erforderlich. Weitere Angaben sind freiwillig und können zur Erleichterung der Vertragsabwicklung bereitgestellt werden.

 

 

3.            Preise und Anpassungen

 

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand-, Transport- oder Bereitstellungsgebühren sowie etwaige Zölle oder sonstige Abgaben (z.B. Umweltabgaben) werden klar ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.

 

3.2. Der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller Steuern und Abgaben, wird in der Rechnung ausgewiesen. Falls der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung nicht im Voraus berechnet werden kann, werden etwaige zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder deren mögliches Anfallen, klar auf der Rechnung ausgewiesen.

 

3.3. Falls durch nachweisbare Verspätung und/oder Nicht-Erreichbarkeit des Auftraggebers Wartezeiten entstehen, können dafür angemessene Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Kosten und die Voraussetzungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

 

4.            Zahlungsmodalitäten und Verzug

 

4.1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

4.2. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Überweisung auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des Auftragnehmers. Andere Zahlungsarten (z.B. Barzahlung oder Bankeinzug) sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

 

4.3. Zahlungen wirken nur schuldbefreiend, wenn sie auf ein in der Rechnung angegebenes Konto des Auftragnehmers oder an einen vom Auftragnehmer mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten Bevollmächtigten geleistet werden.

 

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und bei Teilleistungen oder Teillieferungen Teilrechnungen zu stellen. Die Voraussetzungen und Höhe solcher Zahlungen werden dem Auftraggeber klar mitgeteilt.

 

4.5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von      4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

 

4.6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche ausstehenden Forderungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen tritt Terminverlust ein, wenn der Auftraggeber mit auch nur einer Ratenzahlung mindestens 6 Wochen in Verzug gerät und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.

 

4.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Aufträge oder Projekte eine nach Vereinbarung angemessene Zahlungssicherheit in Form von Anzahlungen oder Bankgarantien zu verlangen. Die Art und Höhe der Sicherheiten werden im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

 

 

5.           Leistungserbringung und Lieferbedingungen

 

5.1. Die Erbringung von Leistungen und Lieferungen erfolgt nach vertraglicher Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen oder Teillieferungen durchzuführen. Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich an Adressen in Österreich. Der Auftraggeber kann Waren nach Vereinbarung auch am Lager des Auftragnehmers abholen.

 

5.2. Leistungen und Lieferungen erfolgen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist. Liefer- oder Leistungsfristen beginnen erst nach Eingang vereinbarter Anzahlungen durch den Auftraggeber.

 

5.3. Bei der Ausstattung einer Veranstaltung gilt der vertraglich vereinbarte Tag als verbindlicher Liefertermin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

5.4. Der Auftragnehmer ist zur Leistungserbringung nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, die für die Ausführung erforderlich sind (z.B. technische, organisatorische oder logistische Voraussetzungen), erfüllt hat.

 

5.5. Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich bei unvorhergesehenen Umständen, wie höherer Gewalt insbesondere Schlechtwetter und Witterungsverhältnisse (sogenannte „Hochzeit“), die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung unmöglich machen, Transportverzug der eigenen Zulieferer, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Rohstoffmangel des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Verzögerungen. Bei erheblichen Verzögerungen kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

 

5.6. Transportschäden sind bei Ablieferung schriftlich beim Beförderer festzuhalten und dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung, schriftlich zu melden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

5.7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber über. Bei Dienstleistungen geht die Gefahr mit vollständiger Erbringung auf den Auftraggeber über.

 

5.8. Vertragsstrafen aufgrund von Leistungsverzug durch den Auftragnehmer müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sein. Voraussetzung ist ein Verzug, den der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Vertragsstrafen sind auf maximal 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.

 

5.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen innerhalb angemessener Frist anzunehmen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme oder verzögert er sie unberechtigt, trägt er die dadurch entstehenden Kosten und die Preisgefahr.

 

5.10. Ist eine wiederholte Lieferung oder Leistungserbringung erforderlich, weil der Auftraggeber diese durch sein Verhalten verursacht hat (durch Nichtabnahme, mangels Erreichbarkeit, falsche Angaben oder unbegründete Mängelrügen), werden dem Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten für Transport und Mehraufwand – insbesondere Transportkosten, Arbeitszeit, Material - in Rechnung gestellt.

 

 

6.           Vertragsrücktritt und Stornobedingungen

 

6.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung, insbesondere Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten, nicht erfüllt, oder wenn die Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird.

 

6.2. Im Falle eines Rücktrittes hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz und bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig abgerechnet.

 

6.3. Werden bestellte Waren bis 5 Werktage vor Liefertermin storniert, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Auftragssumme verrechnet.

 

Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung wird bei Kühlanhänger/Geschirrmobil/
Ausschankwagen immer der volle Preis in Rechnung gestellt.

 

6.4. Der Rücktritt muss mündlich oder schriftlich erklärt werden.

 

 

7.           Mietbedingungen - Ausstattungsinventar

 

7.1. Bei der Überlassung von Inventar kommt ein Mietvertrag zwischen dem Auftragnehmer als Vermieter und dem Auftraggeber als Mieter zustande, der durch die Auftragsbestätigung oder durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung verbindlich wird.

 

7.2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass der Mietgegenstand für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer technische Daten des Mietgegenstands bereit, die dem Auftraggeber bei der Beurteilung der Eignung behilflich sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Eignung, es sei denn, er gibt ausdrückliche schriftliche Zusicherungen.

 

7.3. Die Mietdauer wird vertraglich vereinbart und ist auf bestimmte Zeit festgelegt. Verlängerungen oder Verkürzungen der Mietdauer bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

7.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Mitverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig  aufzukündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Mietzins nicht zahlt oder den Mietgegenstand vertragswidrig oder erheblich nachteilig nutzt.

 

7.5. Bei der Anlieferung muss der Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person anwesend sein, um diese entgegenzunehmen. Ist bei der Anlieferung niemand anwesend, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese zurückzunehmen. Zu erneuten Anlieferung bzw. Leistungserbringung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Sollte eine erneute Anlieferung erfolgen, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in voller Höhe.

 

7.6. Mängel oder Störungen am Mietgegenstand sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen.

 

7.7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstands trägt der Auftraggeber ab Übergabe oder Abholung bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe, welche durch ein gemeinsam unterzeichnetes Rückgabeprotokoll bestätigt wird.

 

7.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig, schonend und laut Bedienungsanleitung konform zu nutzen, diesen vor Überbeanspruchung zu schützen und falls notwendig erforderliche Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten.

 

 

 

7.9. Der Auftraggeber verpflichten sich - vor Inbetriebnahme – sich mit dem Inhalt aller übergebenen Unterlagen insbesondere der Bedienungsanleitungen und Wartungshinweise in Kenntnis zu setzen und diese Hinweise bei der Bedienung des Mietgegenstands zu beachten.

 

7.10. Im Falle einer Einweisung durch den Auftragnehmer dürfen nur eingewiesene Personen den Mietgegenstand bedienen und verpflichten sich die Vorgaben des Auftragnehmers einzuhalten.

 

7.11. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aufgrund unrechtmäßiger oder nicht konformer Bedienung des Mietgegenstandes entstehen. Weiters haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch Dritte währenddem Mietverhältnis entstehen. Sollten Dritte Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Klag- und Schadloshaftung.

 

7.12. Der Mietgegenstand ist dem Auftragnehmer gereinigt zurückzustellen. Die Ermittlung von Verlust- und Bruchmengen erfolgt durch Kontrolle des Auftragnehmers und/oder bei der Lagerrückführung, jedoch spätestens 10 Werktage nach Rücknahme.

 

7.13. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verluste des Mietgegenstands sowie für Schäden durch verspätete Rückgabe, einschließlich der Handlungen seiner Gehilfen. Reparatur-, Reinigungs- und Ersatzkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

 

7.14. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Mietgegenstands an Dritte durch Untervermietung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt.

 

7.15. Der Auftraggeber ist für den Abschluss erforderlicher Versicherungen (z.B. Haftpflicht- oder Maschinenbruchversicherung) persönlich verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungsschutz zu gewährleisten oder aufgrund fehlenden Versicherungsschutz Kosten zu übernehmen.

 

7.16. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Kosten für notwendige oder nützliche Erhaltungsarbeiten am Mietgegenstand, soweit gesetzlich zulässig, zu ersetzen.

 

7.17. Der Mietzins wird für den definierten Zeitraum des Mietgegenstands berechnet. Der Mietzins umfasst ausschließlich Gerätekosten ohne Personal, Treibstoff oder Energiekosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

7.18. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Mietgegenstands durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen schriftlich und unverzüglich zu informieren. Schäden oder Verluste des Mietgegenstands werden vom Auftragnehmer innerhalb von 10 Werktagen nach Rückgabe ermittelt und dem Auftraggeber gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

 

 

8.            Eigentumsvorbehalt

 

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit verbundenen Kosten - insbesondere Verzugszinsen, Mahngebühren, Frachtkosten, verrechnete Wartezeit - im Eigentum des Auftragnehmers. Diese Regelung gilt ausschließlich für Warenlieferungen.

 

8.2. Während des Eigentumsvorbehalts darf die Ware nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit dem Auftragnehmer vereinbart.

 

8.3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, insbesondere nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

 

8.4. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und den Auftragnehmer schriftlich und unverzüglich zu informieren.

 

 

9.           Widerrufsrecht bei Bestellung über den Webshop

 

9.1. Der Auftraggeber kann von einem Fernabsatzvertrag (Webshop, E-Mail, Telefon, Fax) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

9.2. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

9.3. Die 14-tätige Widerrufsfrist beginnt:

 

·       ab dem Tag des Vertragsabschlusses;

·       mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt;

·       wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt;

·       bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt;

·       bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt.

 

9.4. Treffen mehrere der obig genannten Punkte zu, dann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen, wenn der Verbraucher oder ein von ihm bestellter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware bzw. Teilsendung in Besitz genommen hat.

 

9.5. Die Widerrufserklärung ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) an den Auftraggeber vor Ablauf der Widerrufsfrist zu übermitteln:

 

Ackerl Handels GmbH

Hauptstraße 50

4642 Sattledt

Tel.: +43 7244 8807

E-Mail: office@ackerl-markt.at

 

9.6. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

 

 

 

9.7. Folge des Widerrufes ist, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten - ausgenommen zusätzlicher Kosten, die sich aufgrund einer gewünschten Lieferungsart ergeben haben - unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt des Widerrufes, zurückzuerstatten.

 

9.8. Die Rückerstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

 

9.9. Für die Rückzahlung werden dem Auftraggeber keine Gebühren verrechnet.

 

9.10. Der Auftragnehmer kann die Rückerstattung verweigern, bis dieser die Waren zurückerhalten hat oder der Nachweis über die Rücksendung der Waren erbracht wurde.

 

9.11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab Widerruf des Vertrags an die Ackerl Handels GmbH, Hauptstraße 50 in 4642 Sattledt, zurückzusenden oder zu übergeben.

 

9.12. Die Rückerstattungsfrist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist absendet. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Rücksendung der Waren.

 

9.13. Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

 

 

10.        Gewährleistung und Schadenersatz

 

10.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Waren die vertraglich vereinbarten und die üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Eine bestimmte Qualität wird nicht zugesichert, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

10.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre ab Übergabe. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder mit der Art des Mangels (z.B. typische Abnützungserscheinungen) unvereinbar ist.

10.3. Der Auftraggeber hat die Ware oder Leistung nach Übergabe auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Auftragnehmer anzuzeigen.

 

10.4. Mängel liegen nicht vor bei geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung entstanden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorgaben des Auftragnehmers zur sachgemäßen Nutzung zu beachten.

 

10.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist, durch Nachbesserung oder Austausch am Sitz des Auftragnehmers. Wünscht der Auftraggeber eine Nachbesserung oder einen Austausch an einem anderen Ort, trägt er sämtliche dadurch entstehenden Kosten, insbesondere Transportkosten und zusätzlicher Arbeitsaufwand.

 

10.6. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für Sach- und Vermögensschäden laut den gesetzlichen Bestimmungen.

 

10.7. Schadenersatzansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften sohin spätestens 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

 

 

11.        Datenschutz

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO zu verarbeiten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzerklärung) finden Sie auf der Website unter: Datenschutz

 

 

12.         Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

 

12.1.   Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz der Ackerl Handels GmbH, Hauptstraße 50,
4642 Sattledt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

12.2.   Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen der Ackerl Handels GmbH ist - abgesehen vom zwingenden Verbrauchergerichtsstand - ausschließlich das sachliche und örtliche zuständige Gericht am Sitz der Ackerl Handels GmbH, Hauptstraße 50, 4642 Sattledt.

 

12.3.   Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird. 

 

 

13.        Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

 

 

Ackerl Handels GmbH